Forum: TÜV, Recht und Versicherungen
Thema: Bonrath Einarmwischer Mittelstellungmoin hab einen neuen gebrauchten MK3 fiesta mit dem bekantten einarmwischer (kein eigenbau) dieser ist bereits 1998 vom vorbesitzer eingetragen worden mit "endstellung mittig" nun heist es ja seit einigen jahren das dies nicht mehr erlaubt ist und wird auch so nicht mehr einegtragen. nun ist die Eintragung aber schon ein paar Jahre älter.. aber ich werde trotzdem nicht mit mittelstellung fahren dürfen oder?
bzw hat es da jemals eine echte gesetzesregelung für gegeben und wenn ja welche?
hm bei mein gutachten steht drin untrechten rechts muss er stehen ( wenn man im auto sitzt)
Spoite damit bist du aber nicht der einzigste bei mir im gutachten steht es auch drinne...
Hi, die Mittenstellung war schon immer verboten.
Lt. GA, nur rechts liegend, auch bei deinem fiesta.
Zuletzt editiert am 20.09.2011 15:40
Gruß Marcus www.opel-competition-team.de www.dasopelforum.de
ja das steht in den NEUERN gutachten irgendwann ab 2000 zum zeitpunkt meiner eintragung eben noch nicht.. demnach müsste es ja eigentlich unter Bestandsschutz fallen..
Hi,
nein es fällt nicht unter Bestandschutz, weil es diese Art der Ruhestellung NIE gab.
Eintragungen einer solcher Mittelstellung sind Schwarzeintragungen.
Das war auch schon in den späten 80ern so.
Gruß Marcus www.opel-competition-team.de www.dasopelforum.de
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